Die Bekämpfung von Armut ist nicht nur eine Frage der finanziellen Absicherung – sie ist auch eine Frage der demokratischen Teilhabe. Menschen, die von Armut betroffen sind, haben oft keinen Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen und keine Plattform, ihre Perspektiven einzubringen. Als Grüne Fraktion haben wir uns in den Beratungen zum Haushalt 2025 dafür eingesetzt, dass die Mittel für „Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und für sozialen Zusammenhalt“ nicht gekürzt werden. Mit den wieder bereitgestellten Mitteln kann die schwarz-grüne Landesregierung jetzt arbeiten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Projekte, die die politische Teilhabe armutsbetroffener Menschen stärken, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Armutsbekämpfung liefern und die kommunale Sozialplanung verbessern.
Was wird gefördert?
Der Förderaufruf besteht aus drei Bausteinen. Der erste Baustein zielt auf die Entwicklung und Umsetzung lokaler Beteiligungsformate, die Menschen mit Armutserfahrung eine Stimme geben. Gefördert werden Projekte, die politische Teilhabe ermöglichen, Selbstvertretung stärken und neue Netzwerke schaffen.
Der zweite Baustein richtet sich an Forschungseinrichtungen, die innovative Expertisen zur Armutsbekämpfung erarbeiten – etwa zu Sozialpässen, zur Sozialverträglichkeit von Klimaschutzmaßnahmen oder zur digitalen Ausstattung einkommensarmer Haushalte.
Im dritten Baustein wird die Nutzung der Open-Source-Software „KomMonitor“ gefördert, mit der Kommunen einfacher eine datenbasierte Sozialplanung betreiben können. Denn oft lässt sich gerade durch Maßnahmen in der Planung Armut in unseren Quartieren abmildern und gezielter auf Bedarfe reagieren.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind je nach Baustein eine Vielzahl von Akteur*innen: Kreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe, Bildungsinstitutionen, Kirchen, Gewerkschaften, lokale Netzwerke, Initiativen, Vereine und Stiftungen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Dabei war uns besonders wichtig, dass bei der Entwicklung und Erweiterung von regionalen Beteiligungsformaten im ersten Baustein nicht nur Kommunen, sondern auch Träger der Wohlfahrtspflege sowie Betroffene selbst antragsberechtigt sind – denn sie kennen die konkreten Bedarfe oft am besten.
Wie hoch sind die Fördermittel und wie werden sie beantragt?
Förderfähig sind sowohl Sachkosten wie Raummieten, Fahrtkosten und Honorare als auch Personalkosten, sofern sie für die Erbringung der Leistung eingesetzt werden und keine laufenden Kosten ersetzen. Bewerbungen müssen per E-Mail bis zum 13. Juni 2025 erfolgen. Die Dauer der Förderung endet am 31. Dezember 2025.
Die Fördersumme in Baustein 1 (Beteiligungsprojekte) beträgt 1,69 Millionen Euro, sie wird nach der Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden in der Kommune verteilt. Die Fördersumme in Baustein 2 (Forschungsvorhaben) beträgt 300.000 Euro. Die Fördersumme in Baustein 3 (KomMonitor) beträgt bis zu 40.000 Euro pro Kommune.
Eine Liste mit den Fördersummen für Eure Kommune im Baustein 1 findet Ihr hier.
Alle Informationen zum Förderprogramm, zur Antragstellung und den Förderkriterien findet Ihr hier.
Und hier geht es zu meiner Pressemitteilung.
Wir hoffen, dass auch Ihr in Eurer Kommune in Zusammenarbeit mit sozialer Infrastruktur tolle Projekte auf die Beine stellen könnt.
Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an mich oder unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Soziales und soziale Quartiere, Iren Gabriel, wenden.